Ohne Kreditkarte kein Flug: Landgericht verwirft kundenfeindliche Airline-Klausel

Tickets konnten die Kunden der Fluggesellschaft Iberia nur per Kredit- oder Debitkarte zahlen.

Um überhaupt fliegen zu können, mussten sie die Karte unabdingbar beim Check-In vorlegen. Andernfalls verweigerte die Airline den Flug, und die Kunden waren gezwungen, einen neues Ticket zu kaufen. Diese Klausel im Kleingedruckten hat jetzt auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) das Landgericht Frankfurt (Az. 2-24 O 142/10, nicht rechtskräftig) als unzulässig verworfen.

Im konkreten Fall war eine Kundin nach der Buchung von ihrer Bank aufgefordert worden, die Karte aus Sicherheitsgründen auszutauschen. So konnte sie am Flughafen lediglich ihre Kreditkartenabrechnung vorzeigen. Für Iberia kein überzeugender Ersatz. Deshalb blieb der Kundin nichts anders übrig, als gegen 50 Euro Gebühr umzubuchen und erst zwei Tage später zu starten.

Jetzt darf Iberia die Klausel nicht mehr verwenden und muss der Kundin Schadenersatz leisten. Begründung der Richter: Eine Kreditkarte sei ein Zahlungsmittel und keine für den Antritt des Fluges nötige Reiseunterlage. Außerdem treffe die Bedingung auch Kunden, die unverschuldet die Kreditkarte nicht mehr besitzen.

Quelle:VBZ BW