Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass bei der Berechnung des Unterhalts, den Kinder für ihre Eltern zahlen, das gesamte Familieneinkommen zu berücksichtigen ist. Dies gilt auch dann, wenn das unterhaltspflichtige Kind über geringere Einkünfte als der Ehepartner verfügt. Von diesem Familieneinkommen...
Oldenburg/Berlin (DAV). Eltern sind nicht nur ihren Kindern unterhaltspflichtig, auch Kinder müssen für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen, wenn diese es nicht mehr können. Diese Unterhaltspflicht hat aber Grenzen: Eine nachdrückliche und dabei herabwürdigende Kontaktverweigerung kann eine Unterhaltspflicht des Kindes für...