zweifelhafter Mandantenfang durch Anwälte

Einige, aus unserer subjektiven Sicht, nicht unbedingt seriöse Anwälte gehen wiedermal mit „Schlagzeilen“ auf Mandantenfang.

Grundlage dieser Schlagzeilen ist ein Urteil des OLG Oldenburg.Das das Urteil in vielen Fällen gar nicht anwendbar ist, verschweigt man dem Mandanten den man mit der Schlagzeile „eingefangen hat“ erstmal, denn nur ein Mandat bringt ja für den Anwalt G E L D.
Eine seriöse Erläuterung des Urteils finden sie heir unter diesem LINK
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/versicherung_vorsorge/bankenhaftung101.html